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Folgende Neuregelungen ergeben sich aus dem Inflationsausgleichsgesetz:

 

  • Absenkung der Einkommensteuer-Tarife (Grundfreibetrag: für 2022: 10.347 €, für 2023: 10.908 € für 2024: 11.604 €)
  • Erhöhung des Kinder-Freibetrages: für 2022: 2.810 €; für 2023: 3.012 €; für 2024: 3.192 €
  • Erhöhung des Kindergeldes: für jedes Kind einheitlich 250 €/ monatlich ab 2023
  • Kinderfreibetrag (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf): Erhöhung um 360 € auf 9.312 € ab 2024
  • Solidaritätszuschlag: Erhöhung der Freigrenze ab 2024 um 587 € auf 18.130 € bei Einzelveranlagung bzw. 36.260 € bei Zusammenveranlagung

 

Diese Punkte sind lediglich eine Auswahl der Neuerungen im Steuerrecht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es treten u.a. durch das jährliche Jahressteuergesetz eine Vielzahl von Änderungen ein. Alle Regelungen können an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Daher kann die persönliche Situation nur durch eine steuerliche Beratung oder im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen geklärt werden.

 

Weiterführende Details zu den einzelnen Punkten können wir Ihnen gerne im persönlichen Beratungsgespräch erläutern.

 

Disclaimer:

Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung – es handelt sich um allgemeine Aussagen. Jeder Sachverhalt ist gesondert zu prüfen.

 

Tel: 0160/1840881
Email: doehler_et_steuerkanzlei-doehler.de

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